Betreuungsrecht
Am 1. Januar 2023 ist das nach 30 Jahren grundlegend neustrukturierte und modernisierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft getreten. Die rechtliche Betreuung fokussiert dabei die Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Gute Kooperation und exakte Abgrenzung im Verhältnis von Rechtlicher Betreuung und sozialen, gesundheitlichen wie auch pflegerischen Leistungen sind der Schlüssel zu einer gelingenden und bedarfsgerechten Versorgung von Menschen, die auf Unterstützung bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten angewiesen sind. Der Deutsche Verein nimmt daher insbesondere Zuständigkeits- und Abgrenzungsfragen an verschiedenen Schnittstellen in den Blick und formuliert Empfehlungen, wie diese gelöst werden können. Mittels fachpolitischer Begleitung setzt er geeignete Impulse zur Fortentwicklung des Betreuungswesens.