Betriebserlaubniserteilung

Einrichtungen in denen Kinder und Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen gemäß § 45 SGB VIII eine Erlaubnis einer Behörde, die mit der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen betraut ist. Diese Pflicht gilt auch für "sonstige Wohnformen in der Kinder und Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten" (§ 48a SGB VIII). Die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) konkretisierte und weiterentwickelte Betriebserlaubnis begleitet der Deutsche Verein mit Empfehlungen und unterstützt betriebserlaubniserteilende Behörden bei bestehenden Rechtsfragen aus der Praxis. 

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