Bildungs- und Teilhabepaket
Familien die Bürgergeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, können für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II beantragen. Damit sollen Kindern aus einkommensschwachen Familien bessere Bildungs- und Entwicklungschancen eröffnet und die materielle Basis für Chancengerechtigkeit hergestellt werden. Der Deutsche Verein hat sich seit der Einführung der Leistung intensiv mit Empfehlungen zu rechtlichen Abgrenzungsfragen und zur Weiterentwicklung eingebracht.
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