Brüssel IIb VO/ Unterbringung im Ausland
Am 1. August 2022 ist in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die sogenannte Brüssel IIb-Verordnung in Kraft getreten. Diese regelt die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie über internationale Kindesentführungen. Sie wirkt sich auf die Zusammenarbeit mit dem Ausland und auf die Praxis der Sozialen Arbeit aus, beispielsweise bei der Unterbringung von Minderjährigen im Ausland oder bei der Übermittlung von Kindeswohlgefährdungsmeldungen ins Ausland. Der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein begleitet die Umsetzung und Anwendung der Verordnung.
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