Bürgergeld

Das Bürgergeld-Gesetz (SGB II - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hat damit das frühere Arbeitslosengeld II abgelöst. Die Einführung erfolgte in zwei Schritten. Zunächst wurden die  Regelbedarfe erhöht, eine einjährige Karenzzeit für Wohnen und Vermögen eingeführt und der Vermittlungsvorrang flexibilisiert.  Zum 1.7.2023 traten weitere Regelungen zur Neugestaltung des Eingliederungsprozesses und zur Stärkung von Qualifizierung und Weiterbildung in Kraft. Der Deutsche Verein setzt sich in seiner Arbeit für die Umsetzung, Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein. Er formuliert Empfehlungen und Stellungnahmen u.a. zu Regelbedarfen, Mehrbedarfen, den Bedarfen für Unterkunft und Heizung, den Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben. 

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