Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Sie beeinträchtigt die physische und psychische Gesundheit von Frauen und (mit-)betroffenen Kindern, ihre Persönlichkeitsentwicklung, ihre Bildungs- bzw. Erwerbsbiografie, ihre Wohnsituation, ihre materielle Sicherheit, ihre soziale Teilhabe und ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt. Ein niedrigschwelliger Zugang zu Schutz- und Unterstützungsleistungen unter gleichwertigen Bedingungen ist jedoch nicht für alle betroffenen Frauen und ihre (mit-)betroffenen Kinder im Bundesgebiet gleichermaßen gegeben. Seit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention (IK) am 1. Februar 2018 ergibt sich die staatliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zu einem umfassenden und wirksamen Schutz aller Frauen und ihrer Kinder vor geschlechtsspezifischer und vor häuslicher Gewalt sowie zu Gewaltprävention sowohl aus dem Übereinkommen des Europarats (IK) sowie dem Grundgesetz. Insbesondere die IK bildet mit ihren verbindlichen Rechtssätzen den Maßstab für Hilfestrukturen in Deutschland. Der Deutsche Verein setzt sich in seiner Arbeit für eine eigenständige gesetzliche Regelung auf Bundesebene zur Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder außerhalb der bestehenden Sozialgesetzbücher ein, die die Kriterien der IK erfüllt.

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