Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) ist eine Leistung der Sozialhilfe. Leistungsberechtigt sind Personen, die altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausgeschieden oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen selbst bestreiten können.
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