Hilfe zur Erziehung
Die Hilfe zur Erziehung (HzE) gemäß § 27 SGB VIII sind individuelle beratende, begeleitende oder betreuende sozailpädagogische Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Minderjährige und ihre Eltern. Sie sind wichtige Unterstützungsleistungen in besonders herausfordernden Situationen, die sich im Prozess des Aufwachsens entwickeln können. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Rechts jeden jungen Menschens auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gemäß § 1 SGB VIII. Der Deutsche Verein trägt u.a. mit seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Hilfe zur Erziehung bei.
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