Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Spätestens mit dem 2021 inkraftgetretenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) wurden die Weichen für die inklusive Ausrichtung Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe und für eine Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen gestellt. So wurde an verschiedenen Stellen im Gesetz der Inklusionsgedanke rechtlich verankert und ab 2024 unabhängige Verfahrenslotsen beim Jugendamt verbindlich eingeführt (§ 10b SGB VIII). Das zur Umsetzung der sogenannten inklusiven Lösung angestrebte Bundesgesetz soll in der laufenden Legislatur verabschiedet werden und zum 01.01.2028 in Kraft treten. Der Deutsche Verein begleitet die Umsetzung der Vorgaben der bisherigen Reformstufen bezogen auf einzelene Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe.