Intensivpädagogische Auslandsmaßnahmen
Auslandsmaßnahmen sind Hilfen zur Erziehung, die im Ausland erbracht werden (§ 38 SGB VIII). Durch den Wechsel des sozialen Umfelds, intensive Betreuung und Förderung sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und ihnen eine positive Lebensperspektive eröffnet werden. In Mitgliedsstaaten des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ) sowie im Geltungsbereich der Brüssel IIb-Verordnung ist die Durchführung eines sog. Konsultationsverfahrens obligatorisch. Zum einen berät der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein b Fachkräfte zu den Anforderungen, die die nationalen, europäischen und internationalen Regelungen an die Auslandsmaßnahmen stellen zum anderen unterstützt er die Weiterentwicklung mit Empfehlungen.