Jobcenter

Jobcenter sind die gemeinsamen Eintrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers nach § 44b SGB II sowie die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) nach § 6a SGB II. Sie sind unter anderem zuständig für die Gewährung des Lebensunterhalts (Bürgergeld), die Arbeitsvermittlung, für Eingliederungsmaßnahmen, Qualifizierungen und Weiterbildungen. Der Deutsche Verein unterstützt mit Empfehlungen die Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen und fördert  im Rahmen von Veranstaltungen den Austausch der Fachkräfte. 

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