Jugendberufsagenturen
Der Begriff „Jugendberufsagentur” steht als übergreifender Sammelbegriff für örtlich unterschiedlich ausgestaltete Formen der Zusammenarbeit von Sozialleistungsträgern, deren gemeinsames Ziel es ist, Leistungen und Angebote nach dem SGB II, SGB III und SGB VIII sowie der Schulen für junge Menschen am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu bündeln. Jugendberufsagenturen bieten jungen Menschen einen leichten und übersichtlichen Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten der drei kooperierenden Institutionen. Mit seinen Empfhehlungen bietet der Deutsche Verein Grundlagen für verlässliche, tragfähige Formen der Zusammenarbeit, um jungen Menschen mit sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern.