Kindergrundsicherung
Mehr als jedes fünfte Kind und mehr als jeder fünfte Jugendliche in Deutschland ist von Armut betroffen oder bedroht. Mit der zum 1.1.2025 geplanten Kindergrundsicherung sollen Armutsrisiken verringert und gleiche Entwicklungs- und Teilhabechance für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Dafür werden bestehende finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag zusammengeführt und in einer einheitlicher Leistung gebündelt. Durch eine einfache und digitale Beantragung soll zudem sichergestellt werden, dass alle Kinder, die einen Anspruch auf Unterstützung haben, ihn auch tatsächlich bekommen. Der Deutsche Verein setzt sich seit vielen Jahren für die Weiterentwicklung des System monetärer Leistungen für Familien und Kinder ein und begleitet den Prozess um die Einführung einer Kindergrundsicherung mit Stellungnahmen und Empfehlungen.