Kindertagesbetreuung/Kindertagespflege
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz ieiner Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Ziel ist, dass sich Kinder sozial, emotional, körperlich und geistig zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln. Zudem soll sie die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und den Eltern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Der Deutsche Verein setzt sich mit seiner Arbeit insbesondere für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität der frühen Erziehung, Bildung und Betreuung ein und fördert den bundesweiten Fachdiskurs. Dabei nimmt er nicht nur die beiden Angebotsformen Kindertageseinrichtungen und Kindetagespflege in den Blick, sondern auch die sie unterstützenden Strukturen wie Träger und Fachberatung sowie die Ausbildung und Weiterqualifizierung der Fachkräfte und Kindetagespflegepersonen, die in diesen Angeboten arbeiten.