Kindertagesbetreuung/Kindertagespflege

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesbetreuung oder in der Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Ziel ist, dass sich Kinder sozial, emotional, körperlich und geistig zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln. Zudem soll sie die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und den Eltern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren. Der Deutsche Verein setzt sich mit seiner Arbeit insbesondere für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ein und fördert den bundesweiten Fachdiskurs. 

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