Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde 2021 das Recht der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) grundlegend reformiert. Es verfolgt die Ziele eines besseren Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, der Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Der Deutsche Verein hat den Reformprozess intensiv begleitet und unterstützt die Umsetzung der Regelungen und die notwendige Umstellung der Verwaltungsstrukturen mit Empfehlungen.

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