SGB IX

Das neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) regelt das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wurde mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu gefasst. Insbesondere wurde mit der Reform der Eingliederungshilfe diese aus dem Fürsorgesystem des SGB XII herausgelöst und als eigenes Leistungsrecht in das SGB IX überführt. Die Neuerungen des BTHG haben auch den Aufbau des SGB IX verändert und dieses in drei Teile aufgeteilt: Der erste Teil umfasst die allgemeinen Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Im zweiten Teil werden die besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung, also das Eingliederungshilferecht, geregelt. Schließlich enthält der dritte Teil die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Der Deutsche Verein befasst sich intensiv mit den Neuregelungen des ersten und zweiten Teils und nimmt Schnittstellen zu anden Rechtskreisen wie z.B. dem SGB VIII, SGB XI, SGB XII oder dem Betreuungsrecht.

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