SGB VIII
Das Achte des Sozialgetzbuches regelt das Recht der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Es ist mit dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) 1990/1991 in Kraft getreten. Damit wurde die politische und fachliche Kritik an der Kontroll- und Eingriffsorientierung des ehemaligen Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) aufgenommen und ein Angebots- und Leistungsgesetz für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern geschaffen, das auf Unterstützung und Hilfsangebote setzt. Das Inkrafttreten des SGB VIII wird daher auch als Paradigmenwechsel der Kinder- und Jugendhilfe angesehen. Der Deutsche Verein hat seither den Wunsch und Wirklichkeit des SGB VIII in seinerkontinuierlich begleitet und zur Weiterentwicklung mit Empfehlungen und Stellungnahmen beigetragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde 2021 das SGB VIII grundlegend reformiert. Es verfolgt die Ziele eines besseren Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, der Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Der Deutsche Verein hat den Reformprozess intensiv begleitet und unterstützt die Umsetzung der Regelungen und die notwendige Umstellung der Verwaltungsstrukturen mit Empfehlungen.