SGB XI
Die soziale Pflegeversicherung ist seit 1995 neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die fünfte Säule des beitragsfinanzierten deutschen Sozialversicherungssystems. Verankert ist die Pflegeversicherung im SGB XI. Ziel ist es die Absicherung des Risikos von Pflegebedürftigkeit. Sie deckt jedoch nur einen begrenzten Leistungsumfang ab, so dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen hohen Anteil der Pflegeleistungen selbst tragen. Seit ihrer Einführung wurde die Pflegeversicherung mehrfach reformiert. Diese und die zukünftigen Reformen begleitet der Deutsche Verein intensiv und trägt zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung bei. Unsere Schwerpunkte sind u.a. die Entwicklung einer guten Pflegeinfrastruktur, die Stärkung der pflegenden Angehörigen, eine stabile Finanzierung, die Weiterentwicklung der Pflegeberufe und die Stärkung der Steuerungskompetenz der Kommunen.