Sozialhilfe

Im zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) ist die Sozialhilfe geregelt. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts für Menschen, die ihren Bedarf nicht aus Einkommen oder Vermögen decken können. Es umfasst verschiedene Leistungsarten, wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen. In seiner Arbeit setzt sich der Deutsche Verein für eine Rechtsvereinfachung und Weiterentwicklung des SGB XII ein, mit dem Ziel einfache und transparente Verfahren für die Leistungsberchtigten zu gestalten.

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