Teilhaberecht
Mit dem Bundesteilhabegesetz ist das Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen umfassend reformiert und in mehreren Reformschritten im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt worden. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Teilhaberechts finden sich danach im SGB IX. Weitere rechtliche Grundlagen des Teilhaberechts finden sich darüber hinaus im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie in Rechtsverordnungen, wie z.B. Budgetverordnung (BudgetV), Frühförderungsverordnung (FrühV), Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung (SchwbAV) und Werkstättenverordnung (WVO). Der Deutsche Verein begleitet die Reformen und Weiterentwicklungen des Teilhaberechts und erarbeitet Empfehlungen, um die Praxis bei der Umsetzung von Gesetzen zu unterstützen und eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung zur Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen zu erreichen.