Vertrauliche Geburt
Mit dem „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ aus dem Jahr 2014 können schwangere Frauen, die Anonymität wünschen, beraten werden und haben die Möglichkeit einer medizinisch begleiteten Geburt. Das Verfahren der vertraulichen Geburt gewährleistet ihnen auch den Zugang zur Schwangerenvorsorge und zur medizinischen Nachsorge sowie zur Beratung hinsichtlich ihrer weiteren Perspektive. Zugleich stellt es eine Perspektivplanung (§§ 33c, 37 Abs. 1 SGB VIII) für das Kind sicher. In seiner Arbeit nimmt der Deutsche Verein insbesondere geeignete Wege der Kooperation an den Schnittstellen (Zusammenarbeit zwischen Schwangerschaftsberatungsstellen und Adoptionsvermittlungsstellen, Geburtskliniken und Hebammen sowie Jugendämtern) des Verfahrens in den Blick.