Einleitung – Zielstellung

Der Arbeitsmarkt steht durch den wirtschaftlichen Strukturwandel, der insbesondere durch die Digitalisierung, die demografische Entwicklung und die Erfordernisse des Klimaschutzes geprägt wird, vor großen Herausforderungen. Der vermehrte Einsatz neuer Technologien ersetzt Arbeitsplätze, schafft neue Tätigkeitsfelder und macht neue, veränderte Berufsbilder erforderlich. Eine konsistente Neuausrichtung der Beschäftigungsförderung mit bedarfsgerechten und längerfristig ausgestalteten Förderinstrumenten ist daher notwendig.

Der Gesetzgeber hat mit dem Qualifizierungschancengesetz erste wichtige Schritte zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung eingeleitet. Im Rahmen der nationalen Weiterbildungsstrategie soll nun eine neue Weiterbildungskultur entwickelt werden. Der Deutsche Verein tritt dafür ein, dass die Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende gleichberechtigt partizipieren, damit der Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit und dauerhaftem Grundsicherungsbezug sowie Fachkräfteengpässen entgegengewirkt wird.

Geringqualifizierte Leistungsberechtigte sind einem deutlich erhöhten Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt. Sie haben oftmals ungünstige Beschäftigungsperspektiven in prekären Arbeitsverhältnissen, mit kurzzeitigen Erwerbsepisoden und sehr geringe Aufstiegschancen. Zugleich sind die Jobcenter mit der Herausforderung konfrontiert, dass mehr als die Hälfte der von ihnen zu fördernden Menschen ohne (verwertbaren) Berufsabschluss ist. Aufgrund des Strukturwandels am Arbeitsmarkt werden Berufsabschlüsse bei Arbeitslosigkeit oder Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit noch schneller als bisher entwertet. Daher müssen Leistungsberechtigte im SGB II signifikant mehr mit beruflicher Weiterbildung sowie beim Nachholen von Berufsabschlüssen gefördert werden, um eine Aufwärtsmobilität dieser Personengruppe durch Qualifizierung zu ermöglichen.

Mit den Empfehlungen gibt der Deutsche Verein Hinweise, wie Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II besser in die Förderung beruflicher Weiterbildung einbezogen werden können. Die Empfehlungen richten sich je nach Handlungsbedarf und aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten an die Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Bildungsträger sowie an den Bundesgesetzgeber. Die Empfehlungen nehmen Personen mit fehlender Grundbildung, Personen ohne Ausbildung oder mit nicht mehr verwertbaren Berufsabschlüssen sowie geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ergänzenden SGB II-Leistungsbezug verstärkt in den Blick.

dv-22-19_bildung-berufliche-weiterbildung.pdf [PDF, 461 KB]

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Rahel Schwarz-Capell

zurzeit in Elternzeit