Empfehlungen/Stellungnahmen 2024

21.06.2024 – Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Zusammenführung des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII in ein neues Lebensunterhaltskapitel" vom 6. Februar 2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 6. Februar 2024 ein Eckpunktepapier für die Zusammenführung des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII in ein neues Lebensunterhaltskapitel vorgelegt. Ziel der Reformabsichten ist es, mit einem neuen Lebensunterhaltskapitel im SGB XII "für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung ein transparentes und einheitliches Existenzsicherungssystem für nicht erwerbsfähige Personen" zu schaffen. Das neue Lebensunterhaltskapitel soll vollständig neu konzipiert und modernisiert werden, wobei auch eine Harmonisierung mit dem SGB II angestrebt werde. Gleichzeitig sollen die Normen verschlankt und entzerrt werden, um die Regelungen, insbesondere für die Leistungsbeziehenden, leichter verständlich zu machen.

Der Bund soll den Großteil der Kosten für die Leistungen des neuen Lebensunterhaltskapitels tragen. In der Folge sollen die Leistungen mit Ausnahme eines geringen Teils, u.a. Sachleistungen, in Bundesauftragsverwaltung erbracht werden. Die Reformabsichten stehen unter dem Vorbehalt der Einigung zwischen Bund und Ländern, insbesondere der Gegenfinanzierung der durch die geplante Bundesauftragsverwaltung entstehenden Mehrausgaben.

Wie das neue Lebensunterhaltskapitel im Einzelnen ausgestaltet wird, ist derzeit noch unklar, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Position zu einzelnen Regelungen bezogen werden kann.

Die Zusammenführung der beiden Kapitel des SGB XII wird jedoch bereits seit einigen Jahren diskutiert. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Deutsche Verein das Reformvorhaben des BMAS im Bereich der Sozialhilfe sehr. Bereits in seinen Empfehlungen zur Rechtsvereinfachung und Weiterentwicklung des SGB XII vom 19. September 2023 hat der Deutsche Verein angeregt, die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII zusammenzuführen, und eine Annäherung der Regelungssysteme des SGB II und SGB XII gefordert. In dieser Folge fordert der Deutsche Verein den Gesetzgeber auf, ein geeignetes Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen, damit das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, "den Sozialstaat bürgerfreundlicher, transparenter und unbürokratischer zu machen", umgesetzt wird. Verständliche Rechtsnormen, einheitliche Rechtsbegriffe und klare Strukturen sind wesentliche Voraussetzungen für eine bürgerfreundliche und erleichterte Verwaltungspraxis. Gleichzeitig liegen hieran auch die Schlüssel für eine erfolgreiche Digitalisierung und digitale Transformation der Sozialverwaltungen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.06.2024 [PDF, 130 KB]

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